Grundinformation zur Baurechtsnachfolge
In den 1920-igern haben rührige Menschen die Lösung ihrer Wohnungsnot selbst in die Hand genommen. Sie haben mit ihrer eigenen Hände Arbeit für sich und ihre Angehörigen Siedlungshäuser errichtet und diese anschließend bezogen. Die Grundstücke für die insgesamt 2270 Siedlungshäuser wurden dabei ebenso von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt, wie ein Großteil der für die Errichtung der Häuser notwendigen finanziellen Mittel.
Anfang der 1930-iger Jahre hat die Stadt Wien mit den Genossenschaften (in alphabetischer Reihenfolge) Altmannsdorf und Hetzendorf, Gartensiedlung, Siedlungsunion und Süd-Ost für die Nutzung dieser Grundstücke Baurechtsverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Diese Verträge wurden vor dem Ende der vereinbarten Zeit, zu unveränderten Konditionen, um 50 Jahre verlängert und haben nun eine Laufzeit bis zum 31.12.2012.
Die Vorstände der betroffenen Unternehmen haben gemeinsam mit der Stadt Wien über eine Nachfolgeregelung verhandelt. Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Die Bedingungen der neuen Baurechtsverträge wurden den Nutzungsberechtigten bereits kommuniziert, Sie finden eine Zusammenfassung unter dem Titel „Das Ergebnis" weiter unten in dieser Informationsschrift.
Im Mai 2012 haben die Genossenschaften der Stadt Wien verbindlich zugesagt, für alle ihre betroffenen Siedlungen neue Baurechtsverträge abschließen zu wollen.
Ende Juni 2012 hat der Gemeinderat der Stadt Wien die MA 69 ermächtigt, mit den Genossenschaften auf Basis der bei den Verhandlungen erzielten Ergebnisse neue Baurechtsverträge abzuschließen.
Dort wo die Grundstücksflächen unklar sind, werden die Siedlungen derzeit vermessen. Es geht hier um Zu- und Abschreibungen von Flächen im Zuge von Baumaßnahmen durch die Siedler. Es sind dadurch aber keine großen Änderungen der Grundstücksflächen zu erwarten. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Verträge ausgefertigt und von den Vorständen der betroffenen Unternehmen unterschrieben.