Lastschriftverfahren / Bankeinzug
Gemäß der EU - Richtlinie (SEPA - Verordnung - Amtsblatt der EU) wird das nationale Format der Lastschriften (auch Bankeinzugsermächtigung genannt) und Überweisungen durch die SEPA - Lastschriften und Überweisungen im gesamten Euro - Raum einheitlich ersetzt. Die Endfristen für diese Umstellungen auf SEPA sind im Artikel 6 dieser Verordnung festgeschrieben. Es werden damit die nationalen Formate mit 1.8.2014 endgültig abgelöst (kürzlich gewährte Nachfrist der EU). Die aktuell gültigen Lastschriftmandate bleiben auch nach der Umstellung gültig, solange keine nationalen Vorschriften dem entgegenstehen. Die Übergangsbestimmungen erlauben bis 1.2 2016 den BIC weiterzuverwenden.
Formular für neue Lastschriften zum Öffnen und Herunterladen
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