Altmieter ist, wer am 31.12.2012 ein aufrechtes Nutzungsverhältnis hat. Weiters zum Kreis der Altmieter zählen Personen, die nach dem 31.12.2012 in ein bestehendes Nutzungsverhältnis aufgrund der Bestimmungen des § 87 Abs. 2 EheG, oder gem. den §§ 12 oder 14 Mietrechtsgesetz (MRG) in Verbindung mit § 20 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz eintreten, dies jedoch nur dann, wenn sie der Ehegatte, der Lebensgefährte oder minderjährige Kinder (§ 42 ABGB) des Altmieters sind. Kinder des Altmieters verlieren ihre Stellung als Altmieter mit Erreichen der Volljährigkeit.
Vereinfacht gesagt heißt das, Ehegatten und Lebensgefährten (Letztere nur im Todesfall) können zu den begünstigten Konditionen in den Vertrag eintreten, Kinder nur für den Zeitraum, in dem sie noch nicht volljährig sind.
Erwachsene Kinder, Enkelkinder und Geschwister können selbstverständlich weiterhin in den Nutzungsvertrag eintreten, sie verlieren nur die Stellung als begünstigter Altmieter und müssen den Baurechtszins in voller Höhe zahlen. Dies gilt auch für Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten im Falle eines Eintrittes unter Lebenden.
Für alle neuen Mieter bzw. jene, die nicht unter den Begriff des Altmieters fallen, gilt ab 1.1.2013 der generelle Baurechtszins auf Basis von € 8,38 pro m² Grundstücksfläche und Jahr.
Ist diese (Eintritts)Regelung eine Sonderregelung der neuen Baurechtsverträge?
Nein, sie stammt im Wesentlichen aus dem Mietrechtsgesetz und hatte schon vor dem 1.3.1994 (3. Wohnrechtsänderungsgesetz) Gültigkeit.
Wie ist der vereinbarte Baurechtszins von € 8,38 pro m² Grundstücksfläche und Jahr in der Höhe einzuordnen?
Der schlussendlich vereinbarte Baurechtszins beträgt € 8,38 pro m² Grundstücksfläche und Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ausgegangen ist man ursprünglich von einem Grundstückswert von € 310,-- pro m² Grundstückfläche und einem Zinssatz von 4 %. Beides wurde reduziert. Der Grundstückswert um rd. 10 % von € 310,-- auf € 280,-- und der Zinssatz um ein Viertel, von 4 % auf 3 %.
Der für Wien derzeit marktübliche Zinssatz liegt zwischen 4% und 5%.
Die so festgelegte Basis für den Baurechtszins mit einem Wert von € 280,-- liegt aus unserer Sicht deutlich unter den marktüblichen Konditionen. Wir sehen auch den Zinssatz von 3 % über den Zeitraum von 60 Jahren als ein gutes Angebot.