Änderung Zeitpunkt der Entrichtung des Mietzins bzw. des Nutzungsentgelts
Aufgrund einer Änderung des Mietrechtsgesetzes sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (BGBl. I Nr. 50/2013) ist ab April 2013 der Mietzins bzw. das Nutzungsentgelt jeweils am Fünften eines Monats zu entrichten.
Die Genossenschaft hat daher beginnend mit April 2013 alle bestehenden Einziehungsaufträge entsprechend angepasst. Sollten Sie Ihre Miete mit Zahlschein bezahlen, so beachten Sie bitte, dass dieser bis zum Fünften eines Monats bei Ihrem Bankinstitut aufgegeben werden muss.
Wien, am 28.03.2013
Die Geschäftsleitung